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Newsletter 25.05.18

 

1.  Editorial – in eigener Sache

2. Datenschutzgrundverordnung

• Vorbemerkungen

• Trifft die Datenschutzgrundverordnung auch auf das Gutachterverfahren zu?

• Ich habe bei Elopage bestellt, aber das Geld direkt an das Kollegennetzwerk überwiesen. Jetzt bekomme ich eine Zahlungserinnerung von Elopage.

• Fehler in den Texten

• Eigentor? Schlafende Hunde geweckt oder die (Psychotherapeuten-) Kammer des Schreckens geöffnet?

• Wer zählt zu den Mitarbeitern (Datenschutzbeauftragter erforderlich ja/nein)

• Welche Patienten müssen unterschreiben?

• Müssen Privatpatienten so ausführlich aufgeklärt werden?

• Openoffice doch nicht so offen – oder etwas pubertär?

• Änderung der Dateien und Updates

• Müssen alle Texte ausgedruckt werden?

• Müssen Daten im Computer gespeichert werden oder geht es auch frei nach Luhmann?

• Speichern von Telefonnummern auf den Rechnungen

• Schweigepflichterklärung: Hier fehlt unter §203 der Abschnitt (2). Was hat es damit auf sich?

• Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung für Privatpatienten, Absatz 4: Hier werden mehrere Möglichkeiten der Speicherung bzw. Aufbewahrung von Sicherheitskopien genannt. 

• Dokumentation GoBD: Auch hier geht es mir um die Aufbewahrung der gesicherten Daten (s.o.): 

• Impressum für Webseite?

• GODB kann nicht geladen werden

• Alle Firmen in der Datei „Auftragsvergabe“ eintragen?

3. Ausblick auf die nächsten Newsletter

• Neues von der Telematik

• Neues zum Gutachterverfahren

 

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