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Beitragssatzung des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks

 

- Kollegennetzwerk Psychotherapie-

Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger 

 

Es gibt folgende Mitgliedschaften:

 

  1. Ordentliche Mitglieder zahlen 10 Euro pro Monat. Damit sind sie stimmberechtigt. Und berechtigt, besondere Vorzüge wie Rabatte oder sonstige Vorteile zu nutzen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit, d.h. monatlich gekündigt werden. Das Geld für den Monat, in dem gekündigt wird, behält das Deutsche Psychotherapeuten-Netzwerk ein. Alle Mitglieder bekommen eine steuerlich abzugsfähige Beitragsbescheinigung.

 

  1. Fördermitglieder sind noble Kolleginnen und Kollegen, die sich im Netzwerk besonders wohlfühlen, seine Arbeit schätzen oder das Netzwerk besonders unterstützen wollen. Oder alles zusammen. Natürlich genießen sie die gleichen Rechte wie die ordentlichen Mitglieder. Um das Netzwerk besonders zu unterstützen zahlen sie 15 Euro pro Monat. Auch das ist monatlich kündbar oder kann in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden, was schade wäre.

 

  1. Unterstützungsmitglieder wollen das Netzwerk besonders unterstützen und zahlen 20 Euro pro Monat. Auch das ist monatlich kündbar oder kann in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden, was schade wäre.

 

  1. Kolleginnen und Kollegen, die in den wohlverdienten Ruhestand gehen, wollen wir im Netzwerk behalten. Damit sie Mitglieder bleiben zahlen sie nur noch 40 Euro pro Jahr, die wir aber jährlich abbuchen müssen, um den Aufwand gering zu halten.

 

  1. Institutionen, die mittelbar oder unmittelbar mit psychotherapeutischen Aufgaben oder der Ausbildung von Psychotherapeuten befasst sind, bezahlen jährlich 480 Euro.

 

  1. Ausbildungskandidaten werden unentgeltlich Mitglieder

 

  1. Die ideelle Mitgliedschaft wird durch Bezug des Newsletters erworben. Sie verpflichtet zu nichts und kann jederzeit durch Abbestellen des Newsletters beendet werden. Ideelle Mitglieder haften auch nicht für Schulden oder Fehler des Deutschen Psychotherapeuten-Netzwerks. Sie dürfen an den Vereinsversammlungen teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.

 

  1. Auf Antrag einzelner Mitglieder können auch Personen, die sich um das Netzwerk verdient gemacht haben, als Ehrenmitglieder aufgenommen werden. Sie sind beitragsfrei.

 

  1. Der Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt jährlich. Am Ende jedes Kalenderjahres erhält jedes zahlende Mitglied unaufgefordert eine Bescheinigung über die gezahlten Mitgliedsbeiträge. Bei vorzeitiger Beendigung der monatlich kündbaren Mitgliedschaften werden die zu viel gezahlten Beiträge anteilig erstattet. Bei einem Wechsel der Mitgliedschaftsform werden die zu viel gezahlten Beiträge anteilig erstattet oder bei einem Upgrade der Differenzbetrag anteilig abgebucht.

 

 

Bonn, den 23.9.2019

 

 

 

 

 

 

 

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