Newsletter 25.05.18
1. Editorial – in eigener Sache
2. Datenschutzgrundverordnung
• Vorbemerkungen
• Trifft die Datenschutzgrundverordnung auch auf das Gutachterverfahren zu?
• Ich habe bei Elopage bestellt, aber das Geld direkt an das Kollegennetzwerk überwiesen. Jetzt bekomme ich eine Zahlungserinnerung von Elopage.
• Fehler in den Texten
• Eigentor? Schlafende Hunde geweckt oder die (Psychotherapeuten-) Kammer des Schreckens geöffnet?
• Wer zählt zu den Mitarbeitern (Datenschutzbeauftragter erforderlich ja/nein)
• Welche Patienten müssen unterschreiben?
• Müssen Privatpatienten so ausführlich aufgeklärt werden?
• Openoffice doch nicht so offen – oder etwas pubertär?
• Änderung der Dateien und Updates
• Müssen alle Texte ausgedruckt werden?
• Müssen Daten im Computer gespeichert werden oder geht es auch frei nach Luhmann?
• Speichern von Telefonnummern auf den Rechnungen
• Schweigepflichterklärung: Hier fehlt unter §203 der Abschnitt (2). Was hat es damit auf sich?
• Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung für Privatpatienten, Absatz 4: Hier werden mehrere Möglichkeiten der Speicherung bzw. Aufbewahrung von Sicherheitskopien genannt.
• Dokumentation GoBD: Auch hier geht es mir um die Aufbewahrung der gesicherten Daten (s.o.):
• Impressum für Webseite?
• GODB kann nicht geladen werden
• Alle Firmen in der Datei „Auftragsvergabe“ eintragen?
3. Ausblick auf die nächsten Newsletter
• Neues von der Telematik
• Neues zum Gutachterverfahren
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