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Newsletter 25.05.18
1. Editorial – in eigener Sache 2. Datenschutzgrundverordnung • Vorbemerkungen • Trifft die Datenschutzgrundverordnung auch auf das Gutachterverfahren zu? • Ich habe bei Elopage bestellt, aber das Geld direkt an das Kollegennetzwerk überwiesen. Jetzt bekomme ich eine Zahlungserinnerung von Elopage. • Fehler in den Texten • Eigentor? Schlafende Hunde geweckt oder die (Psychotherapeuten-) Kammer des Schreckens geöffnet? • Wer zählt zu den Mitarbeitern (Datenschutzbeauftragter erforderlich ja/nein) • Welche Patienten müssen unterschreiben? • Müssen Privatpatienten so ausführlich aufgeklärt werden? • Openoffice doch nicht so offen – oder etwas pubertär? • Änderung der Dateien und Updates • Müssen alle Texte ausgedruckt werden? • Müssen Daten im Computer gespeichert werden oder geht es auch frei nach Luhmann? • Speichern von Telefonnummern auf den Rechnungen • Schweigepflichterklärung: Hier fehlt unter §203 der Abschnitt (2). Was hat es damit auf sich? • Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung für Privatpatienten, Absatz 4: Hier werden mehrere Möglichkeiten der Speicherung bzw. Aufbewahrung von Sicherheitskopien genannt. • Dokumentation GoBD: Auch hier geht es mir um die Aufbewahrung der gesicherten Daten (s.o.): • Impressum für Webseite? • GODB kann nicht geladen werden • Alle Firmen in der Datei „Auftragsvergabe“ eintragen? 3. Ausblick auf die nächsten Newsletter • Neues von der Telematik • Neues zum Gutachterverfahren
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